Platzgeld

Das Platzgeld hat bzw. hatte verschiedene Bedeutungen. In der Regel stellt es aber eine Abgabe im Zusammenhang mit einem Ort, einer Stelle oder einen Platz dar, die der Nutzer zu entrichten hat bzw. hatte. Als Platzgeld bezeichnet man beispielsweise:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1. Eine Abgabe für die Nutzung eines bestimmten Standortes
So wird bzw. wurde unter Anderem eine Gebühr für einen Stand auf einem Marktplatz oder Ähnliches erhoben. Die Abgabe konnte auch von den dort verkauften Waren erfolgen.

2.Eine Abgabe beim Glücksspiel
Früher musste Platzgeld als eine Abgabe vom Glücksspiel oder auch von verkauften Spielkarten entrichtet werden.

3.Eine Abgabe für die Nutzung eines Gerichtsortes

4. Eine Abgabe von Handwerkern

Fremde ins Land oder in die Zunft eingereiste Handwerker hatten an die jeweilige Zunft der Stadt ein Platzgeld als Gebühr für die Arbeitsgenehmigung zu zahlen. Die Abgabe wurde vom Arbeitsentgelt abgezweigt und direkt im entsprechenden Zunftbezirk erhoben.

5. Ein Teil des Gesellenentgelts
Gesellen, die an einem Webstuhl arbeiteten, hatten eben für diesen Platz eine Abgabe als Teil ihres Entgeltes zu bezahlen.

6. Eine Gebühr an einer Universität
Für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung einer Universität hatte der Teilnehmer ein Platzgeld zu zahlen, um sich die Teilnahmeberechtigung zu erkaufen.

7. Besondere Form des Kirchgeldes
Gläubige konnten für sich oder für die ganze Familie beim Bau oder der Renovierung einer Kirche Plätze erkaufen. Dazu haben sie an die Kirche ein Platzgeld gezahlt und somit einen fest gekennzeichneten Sitzplatz im Gotteshaus erworben. Dieser war entweder auf unbestimmte zeit festgelegt oder zeitlich begrenzt. Teilweise nennt man diese Abgabe auch Bank- oder Sitzgeld.

 
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