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Pensionsgeschäft, umgekehrtes

Unter einem umgekehrten Pensionsgeschäften (engl.: reverse repurchase operations) versteht man ein Repogeschäft, dass aus der Sicht des Erwerbers der Vermögensgegenstände als solches betrachtet wird. Allgemein versteht man unter Pensionsgeschäften vertragliche Vereinbarungen, bei denen eine Vertragspartei einer anderen vermögenswerte gegen einen Kaufpreis überträgt und zugleich eine Rückkaufvereinbarung dieser Werte vereinbart.

Aus der Sicht des Veräußerers (auch Pensionsgeber genannt) stellt dies ein Pensionsgeschäft dar. Aus der Sicht des Käufers (auch Pensionsnehmer genannt) ist es ein umgekehrtes Pensionsgeschäft. Demnach ist die Bezeichnung nur eine Präzisierung der Sichtweisen der Vertragsparteien eines Pensionsgeschäftes.

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