Pensionsfond

Ein Pensionsfond (eher Pensionsfonds geschrieben) ist eine rechtsfähige, eigenständige Versorgungseinrichtung für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit dem Hauptmerkmal, dass sie einem Arbeitnehmer oder den Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen gewährt. Rechtliche Grundlage ist neben dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung  (Betriebsrentengesetz, BetrAVG) auch das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes bedürfen Pensionsfonds der Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Des Weiteren sind diese Versorgungseinrichtungen verpflichtet, ein Sicherungsvermögen zu bilden. Diese ist ebenso wie die sonstigen gebundenen Vermögen mit möglichst großer Sicherheit sowie Rentabilität bei ausreichender Liquidität anzulegen. Dabei haben die Pensionsfonds darauf zu achten, dass eine angemessene Mischung und Streuung der Anlageprodukte gewährleistet ist. Welche Vermögenswerte zur Anlage geeignet sind, regelt die Bundesregierung nach Maßgabe der Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen. So können beispielsweise die folgenden dazu gehören:

•    Schuldverschreibungen
•    Anleihen
•    Geld- und Kapitalmarktpapiere
•    Grundstücke
•    Gebäude
•    grundstücksgleiche Rechte
•    Forderungen gegenüber Garantiefonds
u.s.w.

Charakteristisch für einen Pensionsfond sind besonders die folgenden Punkte:

•    für einen oder mehrere Arbeitgeber werden zugunsten von Arbeitnehmern Leistungen der bAV im Rahmen des Kapitaldeckungsverfahrens erbracht

•    keine Zusage für alle vorgesehenen Leistungsfälle durch versicherungsförmige Garantien für die Leistungs- bzw. Beitragshöhe

•    Arbeitnehmer haben eigenen Anspruch auf Leistungen des Pensionsfonds

•    lebenslange Zahlung der Altersversorgungsleistung (Leibrente oder Auszahlungsplan)

 
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