Peelsche Bankakte

Die Peelsche Bankakte (engl.: Peel's Bank Act) ist eine am 19. Juli 1844 durch den damaligen Premierminister Englands, Sir Robert Peels, eingeführte Gesetzgebung zur Regulierung der Notenausgabe, die zentralisiert werden sollte. Zudem sollte die Ausgabe ungedeckter Banknoten weitgehend eingeschränkt werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Stützend auf die Currency-Theorie besagte die Peelsche Bankakte, dass der Umlauf der Banknoten nicht über den Eigenbestand an Edelmetallen (vor Allem Gold) bis auf einen kleinen Betrag hinaus gehen dürfe. Demnach sollte der Notenumlauf fast vollständig mit Edelmetallen gedeckt sein. Für die Bank of England beispielsweise wurde festgelegt, dass sie nicht mehr als 14 Millionen Pfund ungedeckte Noten ausgeben dürfe. Eine Beschränkung gedeckter Noten hingegen gab es nicht. Sie war fortan als alleinige Bank für die Ausgabe von Banknoten in England und Wales verantwortlich. Andere private Banken durften das recht zur Notenausgabe nur unter bestimmten Voraussetzungen behalten.

Die Peelsche Bankakte war außerdem für die Neufestsetzung der Organisationsstruktur der Bank of England zuständig. So teilte sich das Institut ab sofort in zwei Abteilungen:

1. Bank-Abteilung
•    Frei von staatlichen Beschränkungen
•    Abwicklung von Bankgeschäften

2. Notengeld-Abteilung
•    Ausgabe gedeckter Banknoten auf gesetzlicher Basis

Zudem sah die Peelsche Bankakte Beschränkungen der Notenausgabe für die damals vorherrschenden Zettelbanken in England vor. Ziel war es, die Notenausgabe für diese Banken unattraktiv zu machen und dadurch eine Monopolstellung der Bank of England zu erreichen. Allerdings verfehlte die Peelsche Bankakte diese Zielstellung.

 
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