Passivzins

Mit dem Begriff „Passivzinsen“ definiert man alle im Rahmen der Passivgeschäfte von Finanzinstituten anfallenden Zinsen auf eingelegtes bzw. angenommenes Geldkapital, d.h. sowohl auf Fremd- als auch auf Eigenkapital.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Seitens der Banken stellen Passivzinsen Aufwendungen dar und mindern das Betriebsergebnis. Sie werden beispielsweise berechnet auf …

… Kundeneinlagen (Spar-, Kontokorrenteinlagen)
… Eigenkapital der Eigentümer
… aufgenommene Bankdarlehen
etc.

Beim Eigenkapital werden zwar nicht tatsächlich Zinsen entrichtet, müssen in der Kalkulation aber als Eigenkapitalverzinsung berücksichtigt werden, um unter Anderem herauszufinden, ob es günstiger ist, Eigenkapital oder fremdkapital zur Finanzierung des Vermögens bzw. für neue Investitionen aufzuwenden.

Für die Kapitalgeber stellen Passivzinsen auch Habenzinsen bzw. einen Ertrag dar. Sie erhalten vom Kapitalnehmer (Bank etc.) entweder einen vorher fest vereinbarten Zinssatz oder einen Zins, der sich entsprechend der aktuellen Marktlage regelmäßig anpasst (variabel).

 
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