Passiergewicht

Der Begriff „Passiergewicht“ (auch Passierfuß genannt) kommt aus dem Bereich der Numismatik und ist jenes Gewicht einer Edelmetallmünze (vor Allem Kurantmünze), das diese mindestens haben muss, um sowohl gesetzlich als auch im geschäftlichen Verkehr noch als vollwertig zu gelten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Liegt das Gewicht über dem Passiergewicht, konnte die Münze demnach auch passieren. Bei einem Unterschreiten des Passiergewichts konnte die Münze hingegen zurückgewiesen werden.

Das Passiergewicht war in der Regel geringer als das durch den Münzfuß vorgeschriebene Normgewicht einer Münze. Der Grund dafür war vor Allem die Berücksichtigung des umlaufbedingten Abriebs des Metalls durch stetige Nutzung und Weiterreichung der Münzen. Üblicherweise lag das Passiergewicht demnach etwa ein viertel oder ein halbes Prozent unter dem Normgewicht. Teilweise war sogar eine Differenz von 1 Prozent zu verzeichnen.

Zur Messung des Passiergewichts einer Münze wurden früher oftmals entsprechende Passiergewichte in Münzform genutzt (auch Passiersteine genannt). Sie bestanden zu einem großen Teil aus Messing und bezogen sich in der Regel auf das Passiergewicht von gebräuchlichen Goldmünzen. Die Gewichte waren üblicherweise mit einer kennzeichnenden Beschriftung versehen und wiesen ein „P“ für Passiergewicht auf.

 
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