Parallelwährung

Unter einer Parallelwährung (auch Simultanwährung genannt) versteht man ein Währungssystem, bei dem in einem Land mindestens zwei verschiedene Währungseinheiten ohne festes Umtauschverhältnis zueinander umlaufen. Oftmals spricht man in diesem Zusammenhang auch von der sogenannten Nebenwährung, die neben der gesetzlichen Währungseinheit ebenfalls als Zahlungsmittel verstärkt eingesetzt wird.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Früher war vor Allem der parallele Umlauf von Gold- und Silbermünzen gebräuchlich. Zwischen diesen beiden Edelmetallen bestand keinerlei gesetzlich festgelegtes Wertverhältnis bzw. ein möglicherweise festgelegtes Umtauschverhältnis ließ sich im Wirtschaftsverkehr einfach nicht durchsetzen. Folglich war auch der Kurs der Währungen nicht starr festgesetzt und der Kurs der jeweils anderen Währung schwankte entsprechend der gegebenen Marktverhältnisse. Für die Bezahlung von Steuern und Gütern wurde oftmals eine bestimmte Währung vorgegeben.

Parallelwährungen findet man in der Regel in Währungsgebieten mit Metallwährung. Es existieren zwei Währungen nebeneinander. Die Wirtschaft wird dabei üblicherweise jene Währung am stärksten akzeptieren, die am wertstabilsten ist.

 
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