Papiergeld

Papiergelder sind im Allgemeinen jegliche einlösbare oder auch uneinlösbare Wertpapiere, deren Wert vom Staat, von einer Bank oder von anderen Institutionen garantiert wird. Das bekannteste Papiergeld sind die einlösbaren Banknoten, deren Deckung durch Edelmetalle wie Gold oder auch Münzen gewährleistet sein muss.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Entstehung des Papiergeldes basiert auf den in frühen Zeiten aufgekommenen Problemen in Verbindung mit Münzgeld. Dazu zählten beispielsweise:

•    Verlustgefahren
•    Fälschungsrisiken
•    Unhandlichkeit
•    geringe Nennwerte
•    Geldsorgen

Das Papiergeld galt damals als Ersatz von Münzen. Die Kaufleute gaben ihre Münzen an einen Verwahrer (geldschmiede, Geldwechsler etc.), die im Gegenzug entsprechende Hinterlegungsscheine ausgaben. Diese Scheine garantierten dem Inhaber die Aushändigung der auf dem Papier aufgedruckten Münzwerte. Die jederzeitige Einlösbarkeit führte dazu, dass die Scheine selbst als Tausch- bzw. Zahlungsmittel eingesetzt wurden.

Im Laufe der Zeit entwickelte sich das Papiergeld immer weiter. Heutzutage sind Banknoten die übliche Form. Hierbei handelt es sich um Papiergeld ohne Edelmetalldeckung. Sie lauten auf einen bestimmten Nominalbetrag entsprechender Währungseinheiten und werden bezogen auf das zu Grunde liegende nationale Währungsgesetz von der jeweils berechtigten Bank (Nationale Zentralbank; Deutschland: Deutsche Bundesbank) ausgegeben.

Papiergelder gelten in der Regel als gesetzliche Zahlungsmittel und sind mit einem Annahmezwang behaftet. Teilweise wird es aber durch das sogenannte Buch-, Giral- oder Netzgeld abgelöst, gehört aber neben den Münzen noch immer zu den beliebtesten Formen an Zahlungsmitteln.

 
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