Papier

Papier ist im Finanzwesen der Oberbegriff für sämtliche auf dem Finanzmarkt handelbaren Verträge (Kontrakte), die entweder eine Zahlung in Geld zum Gegenstand haben oder eine Warenlieferung (z.B. Wertpapiere, Rohstoffe etc.) umfassen. Dabei ist es unerheblich, ob die Schriftstücke in Papierform oder anderweitig ausgestellt sind (z.B. elektronische Aufzeichnung).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Bezeichnung resultiert daher, dass Verträge früher in der Regel auf den Werkstoff Papier festgehalten wurden. Mit dem technischen Fortschritt hat man sich aber auch anderen Medien zugewandt, wobei die Bezeichnung als solche aber noch immer häufig verwendet wird.

Ein gutes Beispiel hierfür sind Wertpapiere. In früheren Zeiten wurden die Urkunden als effektive Stücke ausgegeben, d.h. man druckte die wichtigsten Daten (Art des Wertpapieres, Nominalwert, evtl. Verzinsung etc.) auf eine entsprechend der Größenvorgaben bereit gestellte Urkunde und händigte diese an den Käufer aus. Das Verlustrisiko und der Verwaltungsaufwand lag also allein beim Papierinhaber. Im Laufe der zeit wurden die effektiven Stücke durch elektronische Datenerfassungen eingetauscht. Die Werte sind heutzutage beispielsweise in einem Depot ersichtlich und werden über entsprechenden Clearings-Systeme aktualisiert, überprüft und verrechnet.

 
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