Palliengeld
Das Palliengeld war eine frühere zu entrichtende Abgabe an den Papst, um gewählten Bischöfen ihre Amtsbestätigung in Form der Überreichung des Palliums zu übergeben. Das Pallium ist ein Amtsabzeichen des Papstes und kommt heute als eine Art geweihte Stola vor, die über dem Messgewand getragen wird.
Somit galt das Palliengeld als eine Art Gebühr, die in der Regel in den jeweiligen Bistümern erhoben wurde. Sie dient der Genehmigungseinholung des Papstes für den Amtseintritt der Bischöfe. Das Pallium war Voraussetzung zur Ausübung des ius ordinis und des ius iurisdictionis der Synodenberufung. Gezahlt wurde das Palliengeld in Form von Bargeld, üblicherweise mit Gulden.