Over-The-Counter-Options

Die so genannten „Over-The-Counter-Options“ (kurz: OTC-Options, OTC-Optionen) bezeichnen solche Optionen, denen weder ein standardisiert Finanzkontrakt zu Grunde liegt und die nicht an der Börse gehandelt werden, d.h. es findet außerbörslicher handel statt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Diese Art von Optionen wird außerhalb der Börse zwischen Käufer und Schreiber unmittelbar ausgehandelt. Die Aufhebung (auch „Glattstellung“) vor dem Verfalltag bedarf eines entsprechenden Gegengeschäftes zwischen den Parteien.

Over-The-Counter-Options mit Edelmetallen und Währungen als Basiswert werden öffentlich als Standardprodukte angeboten. Weiterhin gibt es besonders geschaffene Optionen („Tailor-made OTC Options) für einzelne Anleger.

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) führt Erhebungen über den Umfang der Geschäfte mit den Over-The-Counter-Optionen durch und veröffentlicht diese regelmäßig.

Neben den Over-The-Counter-Options gibt es noch verschiedene andere Formen von Optionen, wobei eine generelle Differenzierung in solche Optionen erfolgt, die an hoch organisierten Märkten notiert werden und solchen, die speziell auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Vertragspartner zugeschnitten werden.

 
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