Organisationsvorschrift

Organisationsvorschriften sind interne verbindliche Regelungen zum Aufbau, dem Ablauf und der Bearbeitung von Akten und der allgemeinen Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die so genannten Organisationsvorschriften basieren dabei gesetzlich auf der Tatsache, dass Institute in Deutschland einer genau vorgegebenen internen Gliederungsanforderung entsprechen müssen. So überwacht zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einhaltung der entsprechenden Organisationsvorschriften bei Instituten aus dem Finanzbereich. Es finden dementsprechend regelmäßige Prüfungen statt, in denen die Erfüllung der für die jeweilige Institution geltenden Organisationsvorschriften im Einzelnen überprüft wird.

In Deutschland sind die Finanzmärkte in detaillierter und weitreichender Form durch zahlreiche Organisationsvorschriften gegliedert. Dies dient zum Einen der Rechtssicherheit von Finanzgeschäften, zum Anderen sollen so genauere Kontrollen innerhalb der einzelnen internen Organe ermöglicht werden. Auf der anderen Seite erschwert die hohe Anzahl an Organisationsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen die Übersicht und führt in vielen Fällen zu einer erhöhten Bürokratie.

Neben den internen Gliederungsanforderungen sind in den Organisationsvorschriften auch allgemeine Bestimmungen, dienstliche Aufgaben und verschiedene andere organisatorische Aspekte festgelegt, wobei diese je nach Organisation variieren können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Organisationsvorschriften ist in vielen Unternehmen die genaue Festlegung der Aktenführung. Diese dient ebenfalls zur Gewährung der Übersichtlichkeit und zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit.

Die Organisationsvorschriften müssen den Mitgliedern der verschiedenen Organe eines Unternehmens oder Instituts generell zugänglich und bekannt sein. Mögliche Änderungen von Organisationsvorschriften bedürfen zudem im Allgemeinen einer rechtlichen Absicherung.

 
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