Order

Der Begriff „Order“ stammt vom französischen Wort „ordre“ und kann mit „Anweisung“ übersetzt werden. Damit meint man üblicherweise das Erteilen eines Auftrages an einen Dritten, der gleichzeitig dazu ermächtigt wird, diese Order auch im Sinne des Auftraggebers aufzuführen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Anweisung sagt also Folgendes aus:

Ein Anweisender gibt eine Erklärung an einen Dritten, dem so genannten Angewiesenen, durch die dieser bemächtigt wird, für Rechnung des Ordergebers eine Leistung an einen Begünstigten zu erbringen.

Die entsprechenden Details bzw. erforderlichen Angaben wie Ausführungszeitpunkt, Volumen etc. findet man in der abgegebenen Willenserklärung, die sowohl schriftlich als auch mündlich oder elektronisch erfolgen kann.

Speziell auf das Wertpapierwesen bezogen spricht man auch von der Wertpapierorder, die zum Kauf oder verkauf eines bestimmten Wertpapieres berechtigt. Diese können sowohl limitiert (Limit Order) als auch nicht limitiert (Market Order) sein.

Limitierte Order
Hier wird ein Preis angegeben, zu dem die Order mindestens (Verkaufsaufträge) oder maximal (Kaufaufträge) ausgeführt werden soll. Wird der preis während der Orderlaufzeit nicht erreicht, dann wird die Anweisung gelöscht und es muss eine neue abgegeben werden.

Nicht limitierte Order
Hier erfolgt die Ausführung der Order zum am Markt aktuell gültigen Kurs. Bei einem Kaufauftrag ist der Käufer also bereits, zu jedem Börsenpreis zu kaufen (Billigstorder) und der Verkäufer ist bereits, zu jedem Börsenpreis zu verkaufen (Bestensorder).

 
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