Optionsprämie

Die Optionsprämie (auch Optionspreis) ist der Geldbetrag, den der Optionskäufer bei Abschluss des Kontraktes an den Verkäufer zahlen muss. Der Verkäufer räumt dem Käufer dafür das Optionsrecht (call oder Put) zum festgelegten Basispreis ein.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Verkäufer oder Stillhalter ist verpflichtet, die entsprechende Menge des Basiswertes entweder zum vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen, wenn der Inhaber die Ausübung der Option realisiert.

Der Optionspreis ist abhängig …

… vom gegenwärtigen Kurs des Basiswertes,
… von der Laufzeit der Option,
… vom Ausübungspreis sowie
… der Verzinsung innerhalb der Laufzeit und
… von der Volatilität (Schwankungsintensität) des Ertrags aus dem Basiswert.

Je größer die Schwankungen sind, desto bessere Aussichten auf den Ausgang der Spekulation bestehen und desto höher fällt im Allgemeinen die Optionsprämie aus. D

er Käufer muss in jedem Fall dem Stillhalter die Prämie für das Optionsrecht zahlen - unabhängig davon, ob er sein Recht ausübt oder nicht.

 
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