Option, zufällige

Bei einer zufälligen Option ist der Käufer nur dann zur Zahlung der Optionsprämie verpflichtet, wenn der Kurs des Basiswerts innerhalb der Laufzeit der Option oder am Verfallstag den Ausübungspreis erreicht oder diesen übersteigt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Käufer müssen jedoch die volle Prämie auch dann bezahlen, wenn die Option gerade am Geld bzw. at-the-money oder im Geld bzw. in-the-money ist. In-the-money bedeutet bei einem Call (Kaufoption), dass der Basiswert höher notiert als der Basispreis. Im Geld befindet sich ein Put (Verkaufsoption), wenn der Basiswert unter dem Basispreis liegt. Am Geld oder at-the-money befindet sich eine Option dann, wenn der Basispreis ungefähr dem gegenwärtigen Marktkurs des Basisinstruments entspricht.

Zufällige Optionen sind auch unter ihrer englischen Bezeichnung „Contingent Options“ bekannt. Bei Contingent Premium Options erhält der Verkäufer seine Optionsprämie erst am Ende der Laufzeit, die Prämienzahlung ist abhängig vom Kurs. Wenn die Option out-of-the-money ist, erfolgt keine Prämienzahlung. Für den Verkäufer besteht deshalb ein erhöhtes Risiko, woraus sich der höhere Preis für eine zufällige Option ergibt.

 
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