Option, ausbezahlte

Bei einer ausbezahlten Option (auch Payout-Option) wird im Voraus der Preis festgelegt, der auch zuvor im Optionsvertrag fixiert wird. Dabei wird wiederum zwischen verschiedenen Optionen differenziert:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

-> Dreht es sich um eine Digital-Option, so wird ausgezahlt, wenn der Kurs des Basiswerts innerhalb eines bestimmten Zeitraums den vertraglich festgesetzten Preis erreicht.

-> Wird er einmal erzielt, so wird die Option One-touch-digital-option genannt.

-> Wird er exakt zum Verfallstag der Option erzielt, so spricht man bezeichnender Weise von der All-or-nothing-option.

-> Dagegen handelt es sich um eine so genannte Aussperrungs-Option, wenn der Kurs des Basiswertes innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine fest ausgehandelte Grenze nicht erreicht. Ist dies der Fall, so wird der ebenso vertraglich bestimmte Preis ausgezahlt – andererseits nicht.

Der Verkäufer einer Payout-Option hat beim Erreichen der festgesetzten Grenze den vollen Betrag zu zahlen, wobei die Position der Option während der Ausübung oder am Verfallstag keine Auswirkung hat. Die Höhe des gezahlten Betrages kann somit wesentlich höher ausfallen als der innere Wert der Option bzw. für den Käufer entsprechend wesentlich niedriger.

 
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