Opferverhältniszahl

Die Opferverhältniszahl ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl aus der Makroökonomie und definiert das Verhältnis (die Quote) der Einkommensverluste innerhalb einer Desinflationsphase (Rückgang der Inflationsrate) zum erzielten Inflationsrückgang.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Damit kann man also feststellen, in welcher Größenordnung das Bruttoinlandsprodukt (BIP) angepasst werden muss, um eine Inflation verringern zu können. Abgeleitet wird die Zahl bzw. das Verhältnis aus der erweiterten Phillips-Kurve (1960) und demnach ergibt sich die folgende allgemeine Formel:

Opferverhältniszahl = jährliche Überschussarbeitslosigkeit in Prozent ÷ Inflationsrückgang

Die Opferverhältniszahl drückt demnach ein Maß für die Kosten der Disinflation aus. Dennoch kann sie auch missverständlich sein, denn sie bezieht sich lediglich auf die Zeit, in der sich die Inflation reduziert und nicht im Gesamten zunimmt. Ein weiterer Umstand ist bei der Angabe der Opferverhältniszahl zu berücksichtigten, nämlich dass sie die Einkommensverluste nur nominal in Geldeinheiten angibt, aber die Kaufkraft der Einkommen unberücksichtigt lässt, ebenso wie die komplexen Wirkungen der Umverteilung durch die Inflation.

 
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