Octroi

Das Octroi (engl.: charter) ist alter Ausdruck aus dem Zollwesen und bezeichnet eine Abgabe als Steuer, die früher erhoben wurde. Zahlreiche europäische Städte haben dieses Abgabegeld mit Zustimmung des Staates vor Allem auf Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter erhoben, die in die Stadt eingeführt wurden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Steuern wurden am Tor der Stadt kassiert. Ein bestimmter Teil davon ging an die Armenkasse, um daraus Bedürftige zu unterstützen. Heute ist der Begriff antiquiert. Die amtssprachliche Bezeichnung stammt aus dem Französischen und kennt auch die folgende Schreibweise: octroy. Sie bedeutet darüber hinaus in der Übersetzung auch „Bewilligung von Staatsseite“.

Im Handelsrecht wurden Unternehmen als octroierte Handelsgesellschaften bezeichnet, die gegenüber anderen ein Recht erhalten hatten, Handel zu treiben.

Eine weitere Bedeutung von Octroi bezieht sich auf die so genannte Rheinschifffahrts-Octroi, die im Jahre 1808 unter Napoleon zwischen den souveränen deutschen Rheinanlieger-Staaten Preußen, Bayern, Baden und Hessen mit Frankreich und den Niederlanden geschlossen wurde. Dabei ging es um eine freie Rheinschifffahrt ohne fiskalische Beschränkung. Später, im Jahre 1834, knüpfte daran die Gründung des Deutschen Zollvereins – ein historisches Abkommen, das sich in heutiger Zeit in der Europäischen Union (EU) wieder findet.

In der Staatswissenschaft gibt es eine octroierte Verfassung, die früher von einem Landesherren eigenwillig – ohne Zustimmung des Landes oder Beratung mit entsprechenden Institutionen – erteilt wurde.

 
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