Obligation

Obligation ist ein Synonym für ein verzinsliches Wertpapier und wird auch als Anleihe, Schuldverschreibung oder Bond bezeichnet. Es lautet entweder auf einen Inhaber (anonym) oder auf den Namen eines bestimmten Inhabers.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Obligationen verbriefen einen schuldrechtlichen Anspruch aus einer Darlehensgewährung des Obligationserwerbers (Gläubiger) an den Emittenten (Ausgeber). Er kauft das Papier und gewährt somit dem Emittenten (Schuldner, Verkäufer) ein Darlehen durch die Zahlung des Emissionspreises. Der Schuldner ist daraufhin verpflichtet, die vereinbarten Zinsen und, nach Laufzeitende, den Nennwert der Anleihe zurück zu zahlen.

Mit Hilfe solcher verzinslichen Wertpapiere beschaffen sich Verkäufer von Obligationen Fremdkapital, mit dem sie dann über kurz oder lang arbeiten können. Gehandelt werden sie meist an der Effektenbörse und können zum jeweiligen Kurs beliebig ge- und verkauft werden. Der Emittent entscheidet dabei, ob er seine Wertpapiere …

… unter dem (unter pari),
… über dem (über pari) oder
… zum Nennwert (zu pari = zu 100%)


ausgibt. Da Obligationen aber nicht börsenpflichtig sind, können sie auch außerbörslich (OTC-Handel) gehandelt werden.

Differenziert werden können Obligationen nach den folgenden 3 Kriterien:

1. Verzinsung
- Obligation mit Zinsschein
- Obligation ohne Zinsschein

2. Rückzahlung
- planmäßig
- außerplanmäßig

3. Laufzeit
- kurzfristig (bis 4 Jahre)
- mittelfristig (4 bis 8 Jahre)
- langfristig

 
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