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Non Opening

Non Opening, d.h. Nichteröffnung, nennt man an der Börse die Verzögerung der Handelseröffnung speziell bei einer Auktion und dem fortlaufenden Handel, wenn für ein entsprechendes Wertpapier kein Mindestumsatz erreicht wird. Üblicherweise ist diese Regelung in der jeweiligen Börsenordnung festgeschrieben.

Folglich kommt es zum Non Opening, wenn für einen oder sogar mehrere Bestens-Aufträge (Verkaufsaufträge) keine entsprechenden Billigst-Aufträge (Kaufaufträge) gegenüberstehen, da diese immer ausgeführt werden müssen. Dabei bleibt das Orderbuch geöffnet und bei jedem neuen Auftrag wird das Eröffnungsverfahren erneut durchgeführt. Diese Vorgehensweise wird schließlich solange stattfinden, bis ein Opening möglich ist.

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