So fand dieser Begriff beispielsweise im Zuge der Euro-Einführung als gesetzliche Währung in vielen europäischen Ländern Anwendung, da hier alle Wertpapiere und deren Nominalwert (Nennwert, Nennbetrag) auf Euro umgestellt und umgeschrieben werden musste und sollte.
Neudenominierung
Unter der Neudenominierung (auch Neudenomination) von Wertpapieren versteht man die Umschreibung des Nominalwertes von Wertpapieren auf eine andere Währung als die bisher gültige Basiswährung.
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