Nettoverschuldung

Nettoschulden sind auch als Nettofinanzverbindlichkeiten (NFV) bekannt und definieren die verzinslichen Verbindlichkeiten/Schulden abzüglich der nicht betriebsnotwendigen flüssigen Mittel und kurzfristigen Finanzanlagen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In Folge dessen ergibt sich für die Nettoschulden die folgende Berechnung:

kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten (z.B. Bankkredite, Anleihen etc.)
flüssige Mittel (z.B. Kassenbestand etc.)
kurzfristige Finanzanlagen (z.B. Wertpapieranlagen etc.)
= Nettoschulden

Eine entsprechende rechtliche Regelung ist auch in den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu finden.

 
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