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Negativzins

Unter einem Negativzins versteht man Zinszahlungen eines Gläubigers an den Schuldner. Der Geldgeber zahlt also Zinsen auf sein Kapital. So kann es vorkommen, dass Anleger auf ihr Bankguthaben Zinsen zahlen müssen, obwohl diese normalerweise Zinserträge erwarten würden. Eine Ursache für Negativzinsen kann vor allem ein sehr niedriges Zinsniveau sein.

Geschichte

Die Erhebung von Negativzinsen erfolgte nachweislich erstmals 1972 in der Schweiz. Durch die „Verordnung über die Bewilligungspflicht für die Aufnahme von Geldern im Ausland vom 5. Juli 1972“ wurden für Bankguthaben bei Schweizer Banken 2 % Negativzins (damals „Kommission“) je Quartal erhoben. Die Verordnung, welche bis 1979 Gültigkeit hatte, sollte den ansteigenden Zufluss von sogenanntem „Hot Money“, also Geld, welches aus spekulativen Gründen kurzfristig in die Schweiz verlagert wurde, hemmen.

2012 setzte die Bundesrepublik Deutschland Geldmarktpapiere mit sechsmonatiger Laufzeit in Umlauf, für die eine Rendite von -0,0122% „zu erwarten“ war. Solche mit Negativzinsen belasteten Anleihen wurden aber auch schon vorher ausgegeben.

Als erste große Zentralbank führte die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 2014 Negativzinsen auf Bankguthaben von Geschäftsbanken ein. Ziel war, die Banken zu einer vermehrten Kreditvergabe an ihre Kunden und Interessenten zu bewegen und weniger Einlagen bei der EZB zu horten. Die Einführung des EZB-Negativzins‘ führte zu einer Kettenreaktion an den Kapitalmärkten. Weitere Negativzinsen folgten.

Aktuelles Beispiel aus Deutschland

Seit 2014 erhebt die Deutsche Skatbank Negativzinsen auf Geldeinlagen ab einer bestimmten Höhe.

Beispiele (Stand: 01.05.2017)

Skatbank-TrumpfKonto Business
-0,40 % p.a. bei einem Kontosaldo über 1.000.000,00 Euro

Skatbank-Tagesgeld Business
-0,40 % p.a. bei einem Kontosaldo über 500.000,00 Euro

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