Nachschussvereinbarung

Als Nachschussvereinbarung (auch Nachschuss-Vereinbarung geschrieben) bezeichnet man eine vertragliche Absprache zwischen zwei Parteien. Hier wird vereinbart, dass ein Vertragspartner Sicherheiten zu liefern hat, falls die Forderung des anderen Vertragspartners gegenüber dem Schuldner eine entsprechende Nachschuss-Schwelle überschreitet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wird diese Grenze überschritten, reichen die Sicherheiten also nicht mehr für die Absicherung der Forderung aus und der Schuldner hat Sicherheiten nachzuschießen.

Zu finden ist eine solche Nachschussvereinbarung unter Anderem bei Effektenlombardkrediten (auch Wertpapierlombardkredit genannt). Hier wird ein Darlehen unter Verpfändung börsengängiger im Depot des Antragstellers befindlicher Wertpapiere ausgegeben. Reicht der Wert der Papiere nicht oder nicht mehr aus, so sind neue Wertpapiere zu verpfänden. Hat der Darlehensnehmer dazu keine Möglichkeit, dann ist die kreditgebende Bank dazu berechtigt, die bereits verpfändeten Papiere zu veräußern und die ausstehende Forderung damit zu begleichen, bevor die Schwelle weiter überschritten wird.

 
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