Musharaka

„Musharaka“ ist ein Begriff aus dem Islamic Banking und meint hier eine Art der Beteiligungsfinanzierung, die zeitlich begrenz ist. Es handelt sich also um eine Joint Venture, bei der mindestens zwei Kapitalgeber eine Vereinbarung treffen, sich an einem Unternehmen kapitalmäßig zu beteiligen und den Nettogewinn oder -verlust anteilmäßig untereinander aufteilen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Angewandt wird diese Methode vor Allem bei Anlageprojekten, Letters of Credit (LoC) oder dem Erwerb von Grundstücken oder Immobilien. Im letzten Fall werden Banken beispielsweise eine kalkulatorische miete veranschlagen, die schließlich anteilmäßig entsprechend der vorher getroffenen Vereinbarungen aufgeteilt wird.

Im Rahmen eines Musharaka sind alle Kapitalgeber berechtigt, am Management des Unternehmens teilzunehmen bzw. auf die Organisation einzuwirken. Allerdings besteht hier keine Verpflichtung. Während die Aufteilung des Gewinns gemäß vorher vertraglich vereinbarter Anteile erfolgt, wird der Verlust ausschließlich entsprechend des tatsächlich eingebrachten Kapitals verteilt.

 
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