Murabaha

„Murabaha“ ist ein Begriff aus dem islamischen Recht und meint hier allgemein eine Art der Handelsfinanzierung. Der Verkäufer ermittelt die Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der zu verkaufenden Ware entstehen, gibt diese dem Kunden preis und veräußert den Handelsgegenstand mit einem entsprechenden Händleraufschlag an den Käufer. Dieser wiederum ist sich folglich bewusst über die Gewinnspanne des Verkäufers.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Murahaba enthält demnach eine ehrliche Erklärung des Verkäufers über die Kosten des Gutes und wird vor Allem von Banken im Rahmen des Islamic Bankings sehr gern angewandt, um den Kunden deutlich zu machen, dass die Angebote keinem Wucher unterliegen. Typische Geschäftsfelder, in denen Muharaba genutzt wird, sind …

… Vermögensfinanzierungen,
… Immobilienfinanzierungen,
… Micro Finance sowie
… Import- /Exportfinanzierungen.

Durch das feste Margin haben die Kapitalgeber die Garantie einer Mindestgewinnspanne. Beim Mudaraba aber wird der Gewinn zwischen dem Kapitalgeber und dem Kapitalnehmer auf vertraglicher Basis aufgeteilt, sodass in Zeiten ohne Gewinnerwirtschaftung kein Zufluss zu verzeichnen ist.

 
  • WhatsApp