Mützengeld

Das Mützengeld ist eine andere Bezeichnung für Kaplaken (auch Kapplaken geschrieben), also eine in früheren Zeiten an den Schiffskapitän zusätzlich geleistete Vergütung als Entlohnung für die pünktliche und sichere Lieferung einer Ladung. Oftmals wurde der Begriff aber auch für eine besondere Art der kirchlichen Abgabe genutzt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Mützengeld in Form eines Kaplaken wurde zusätzlich zur Heuer (Lohn eines Seemannes auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Seeleuten und dem Reeder) vergütet und war daher üblicherweise als Zubrot sehr beliebt. Der Satz des Mützengeldes richtete sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kapitän und dem Schiffseigner bzw. dem Auftraggeber. In der Regel belief sich der Satz auf 5 bis 6 Prozent der Heuer.

Durch das Mützengeld wurde die Leistung der Kapitäne honoriert, dass sie den zu damaligen Zeiten noch zahlreich vorherrschenden Gefahren widerstanden und trotz der Risiken auf See die Fracht an Bord pünktlich, mängelfrei und sicher dem Ladungsempfänger überbrachten.

Da eine solche Lieferung mit viel Aufwand verbunden war, benötigte der Kapitän in der Regel eine größere Zahl zuverlässiger Seemänner. Diese konnten üblicherweise noch kurzfristig am Hafen angeheuert werden. Schriftliche Vereinbarungen waren dabei eher die Ausnahme. Man verständigte sich hier vorrangig auf dem mündlichen Wege.

 
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