Münze

Unter einer Münze versteht man ein üblicherweise rundes Metallstück, das Geldfunktion ausübt und in der Regel als gesetzliches Zahlungsmittel dient oder gedient hat. Es wird auch als Hartgeld bezeichnet und ist Teil des Bargeldes einer Volkswirtschaft. Je nach Ausprägung differenziert man grundsätzlich Kurant- und Scheidemünzen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

A) Kurantmünze
Bei diesem Münztyp handelt es sich um eine vollwertig ausgeprägte Münze, bei der der Metallwert und der Kurswert nahezu gleich sind. Früher bestanden sie entsprechend der gesetzlichen Parität vollständig aus Edelmetallen wie Silber, Gold oder Kupfer.

B) Scheidemünze
Als Scheidemünze bezeichnet man Münzen aus geringwertigem Metall mit einem hochwertigen Metallüberzug. Sie sind mit den für Kurantmünzen üblichen Angaben versehen.

Die Rechtsgrundlage für die Ausgabe von Münzen in Deutschland bildet das Münzgesetz (MünzG). Demnach besitzt die Bundesregierung das sogenannte Münzregal (auch Münzhoheit), d.h. sie hat das alleinige Recht zur Prägung und Ausgabe deutscher Euro-Münzen. Der Gewinn, also die Differenz zwischen dem Nennwert und dem Stoffwert der Münze wird dem Bund zugeschrieben. In Umlauf gebracht werden die Münzen durch die Deutsche Bundesbank. Die Euro-Münzen haben dabei eine einheitliche, für alle Länder des Euroraumes gültige (in der Regel die Rückseite = Revers) sowie eine nationale Seite mit individuellen Prägungen (in der Regel die Vorderseite = Avers). Üblicherweise findet man auf einer Münze vor allem die folgenden Aufdrucke:

•    Land (Staatengemeinschaft)
•    Münzwert
•    Jahr der Prägung

 
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