Mühlengeld
Als Mühlengeld bezeichnete man zu früheren Zeiten verschiedene Formen der Abgabe stets in Verbindung mit dem Betrieb einer Mühle. So wurde das Mühlengeld unter Anderem auf die folgenden Situationen erhoben:
1. Als eine Art Mühlenzins
Da die Gewässer, vor Allem die Bäche, zur damaligen Zeit noch Staateigentum waren, war die Nutzung des Wassers aus diesen Gewässern mit einer Gebühr behaftet. Die Mühlen, die das Wasser für das Mahlen ihrer Getreide nutzten, waren daher aufgefordert, ein Mühlengeld als eine Art Zins an den Staat zu entrichten.
2. In Form einer Mühlakzise (auch Mühlsteuer)
Das Mühlengeld war hier als eine Art Verbrauchssteuer auf Getreide zu betrachten. Es wurde ursprünglich beim Mahlen in der Mühle vom jeweiligen Mühlenbetreiber entrichtet. Hierbei war es egal, um welche Art von Getreide es sich handelte.
3. Abgabe für den betrieb einer Mühle
Als Mühlengeld wurde auch die gewerbliche Abgabe zum Betrieb einer Mühle bezeichnet. Allein für die Genehmigung, die Geschäftstätigkeit als Mühlenbetrieb aufnehmen zu können, mussten die Betreiber eine entsprechende Zahlung leisten.