Mudaraba

„Mudaraba“ ist ein Begriff aus dem Islamic Banking und meint hier im Allgemeinen eine Art Beteiligungsfinanzierung. Sie ist zu vergleichen mit der hier zu Lande bekannten stillen Beteiligung (stille Gesellschaft).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach spricht man von Mudaraba, wenn man ein Kontrakt zwischen mindestens zwei Parteien meint, von denen eine dazu verpflichtet ist, Kapital für ein Vorhaben aufzubringen (z.B. eine Bank) und die andere für die Verwendung des Kapitals und die Übernahme der Geschäftsführung zuständig ist (z.B. Unternehmer). Der Kapitalgeber beteiligt sich also ohne Einflussrechte und Mitwirkungspflichten an dem Vorhaben und der Kapitalnehmer finanziert seine Tätigkeit mit diesem Kapital.

Die Verteilung des Gewinns, der aus dem Vorhaben erwirtschaftet wird, ist im Mudaraba-Kontrakt festgehalten. Allfällige Verluste gehen hierbei üblicherweise zu Lasten des Kapitalgebers, wobei bei einem vertragswidrigen Verhalten der Kapitalnehmer in die Haftung und Verantwortung gezogen werden kann.

 
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