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Mitarbeiter-Auskunftspflicht

Die Mitarbeiter-Auskunftspflicht ist im Kreditwesengesetz (KWG) geregelt. Demnach haben ein „Institut oder ein übergeordnetes Unternehmen, die Mitglieder deren Organe und deren Beschäftigte (…) der Bundesanstalt, den Personen und Einrichtungen, deren sich die Bundesanstalt bei der Durchführung ihrer Aufgaben bedient, sowie der Deutschen Bundesbank auf Verlangen Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.“.

Das Gleiche gilt für ein nachgeordnetes Unternehmen, eine Finanzholding-Gesellschaft an der Spitze einer Finanzholding-Gruppe sowie ein Mitglied eines Organs eines solchen Unternehmens.

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