Mindestzuteilungsbetrag

Unter dem Mindestzuteilungsbetrag versteht man im Rahmen eines Tenderverfahrens der Zentralbank den durch diese festgelegten Minimumbetrag, den die Geschäftsbanken unabhängig von der Zuteilungsquote definitiv erhalten werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Vor der Durchführung eines Tenderverfahrens kann die Europäische Zentralbank (EZB) beschließen, bei der Tenderoperation einen Mindestbetrag zuzuteilen. Ist dies der Fall, wird sie das vorher öffentlich bekannt geben.

 
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