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Mindestzuteilungsbetrag

Unter dem Mindestzuteilungsbetrag versteht man im Rahmen eines Tenderverfahrens der Zentralbank den durch diese festgelegten Minimumbetrag, den die Geschäftsbanken unabhängig von der Zuteilungsquote definitiv erhalten werden.

Vor der Durchführung eines Tenderverfahrens kann die Europäische Zentralbank (EZB) beschließen, bei der Tenderoperation einen Mindestbetrag zuzuteilen. Ist dies der Fall, wird sie das vorher öffentlich bekannt geben.

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