Mindestreserve-Verzinsung

Unter der Mindestreserve-Verzinsung versteht man die Verzinsung des Mindestreserveguthabens der Kreditinstitute auf den Reservekonten, die bei der jeweiligen nationalen Zentralbank (Deutschland = Deutsche Bundesbank) gehalten werden. Die Verzinsung erfolgt allerdings nur bis zur Höhe des Mindestreserve-Solls. Das bedeutet, dass nur das Reserve-Soll und nicht die überschüssigen Beträge auf dem Reservekonto der Institute verzinst wird.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Verzinsung der Mindestreserve richtet sich nach dem durchschnittlichen Zinssatz (durchschnittlicher marginaler Zuteilungssatz) der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und erstreckt sich stets über eine Mindestreserve-Erfüllungsperiode. Diese beträgt einen Monat und beginnt am Abwicklungstag des ersten Hauptrefinanzierungsgeschäfts, das auf die Sitzung des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB-Rates) folgt. Die Periode endet am Tag vor dem nächsten Abwicklungstag im Folgemonat. Die Gewichtung erfolgt hierbei nach der Anzahl der Kalendertage. Die rechtliche Grundlage stellt die Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 der EZB.Die Gutschrift der Zinsen erfolgt am zweiten NZB-Geschäftstag nach Ablauf der Mindestreserve Erfüllungsperiode, in der die Zinsen angefallen sind.

Die Zuteilungssätze der Hauptrefinanzierungsgeschäfte liegen üblicherweise nahe den üblichen Geldmarktsätzen, sodass man sagen kann, dass das Mindestreserve-Soll marktnah verzinst wird. Die Verzinsung erfüllt dabei den Zweck, das Bankensystem im Eurogebiet nicht unnötig durch das Mindestreservesystem zu belasten. Außerdem soll nicht der effiziente Ressourceneinsatz der Banken verhindert werden.

 
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