Mindestreserve-Satz

Der Mindestreserve-Satz (auch Reservesatz genannt) ist der durch die Europäische Zentralbank (EZB) festgesetzte, einheitliche Prozentsatz für jede Position der Mindestreservebasis. Der Satz muss stets größer null sein und dient als Plattform für die Berechnung des Mindestreserve-Solls auf Grundlage der vorher ermittelten Mindestreservebasis der Institute.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Mit dem Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wurde der Mindestreservesatz auf 2 Prozent festgelegt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 der EZB. Diese 2 Prozent gelten allerdings nicht für alle reservepflichtigen Bilanzpositionen, sondern nur für die im Folgenden aufgelisteten Verbindlichkeiten:

 •    Einlagen einschließlich …
… täglich fälliger Einlagen,
… Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren und
… Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren
•    Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren (einschließlich Geldmarktpapieren)

Für die nachstehenden (langfristigen) Verbindlichkeiten hingegen gilt ein Mindestreservesatz von 0 Prozent:

•    Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von über zwei Jahren
•    Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als zwei Jahren
•    Repogeschäfte
•    Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit von mehr als zwei Jahren

Die Mindestreservesätze können von der EZB jederzeit geändert werden und werden vor Beginn der nächsten Erfüllungsperiode, in denen der neue Satz Gültigkeit erlangt, bekannt gegeben.

 
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