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Mindestpreis, fairer

Als einen fairen Mindestpreis definiert man im Wertpapierhandel den von einer Aufsichtsbehörde berechneten und festgelegten Börsenpreis einer Aktie, der beispielsweise bei einer Übernahme eines Unternehmens mindestens angesetzt wird.

In der Regel ist der faire Mindestpreis der durchschnittlich gewichtete Börsenpreis der vorangegangenen drei Monate. Er dient vor Allem dazu, die Vorschriften des Wertpapiererwerb- und Übernahmegesetzes (WpÜG) einzuhalten und einen gewissen Verbraucherschutz zu gewährleisten.

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