Mindestpreis, fairer

Als einen fairen Mindestpreis definiert man im Wertpapierhandel den von einer Aufsichtsbehörde berechneten und festgelegten Börsenpreis einer Aktie, der beispielsweise bei einer Übernahme eines Unternehmens mindestens angesetzt wird.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Regel ist der faire Mindestpreis der durchschnittlich gewichtete Börsenpreis der vorangegangenen drei Monate. Er dient vor Allem dazu, die Vorschriften des Wertpapiererwerb- und Übernahmegesetzes (WpÜG) einzuhalten und einen gewissen Verbraucherschutz zu gewährleisten.

 
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