Mindesteinschusssatz

Der Mindesteinschussatz ist der Mindestsatz, den ein Händler im Terminhandel zusätzlich zum Ersteinschuss erbringen muss, um das Ausfallrisiko zu minimieren und die Forderungen des Kontraktpartners weiterführend abzusichern. Es stellt also ein zusätzliches Sicherungsinstrument im Terminhandel dar, von dem einige Börsen Gebrauch machen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Höhe der Mindesteinschusssätze wird von jeweiligen zuständigen Börsen festgelegt und ist für jeden Trader verbindlich. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Marginkonto zu jederzeit ein entsprechendes Mindestguthaben vorhanden ist. Wir der Satz unterschritten, laufen die Händler Gefahr, dass ihr terminkontrakt geschlossen wird.

Das Guthaben ist je offener Position zu halten und dient als zusätzlicher Puffer bei möglichen Verlusten aus den Terminkontrakten. Dabei fällt die Höhe des Mindesteinschusssatzes je nach Markt unterschiedlich aus. Zusätzlich kann auch eine Differenzierung innerhalb des Marktes zwischen den verschiedenen Terminkontrakten vorherrschen.

Die Mindesteinschusssätze werden von den Terminbörsen vorher öffentlich bekannt gegeben und beziehen sich in ihrer Höhe auf den bereits festgelegten Ersteinschuss, d.h. der Mindesteinschussatz entspricht beispielsweise 65 Prozent des Initial Margin.

 
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