Minderschätzung künftiger Bedürfnisse

Mit der Wendung „Minderschätzung künftiger Bedürfnisse“ ist ein Gesetz zur Erklärung des Zinsphänomens zu verstehen. Es wurde durch den österreichischen Ökonomen Eugen Böhm Ritter von Bawerk in seinem Werk „Kapital und Kapitalzins“ erstmals aufgestellt. Bis heute gilt es allerdings als unbewiesenes Gesetz.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Böhm-Bawerk ging davon aus, dass das Vorhandensein eines positiven Zinssatzes ein Resultat aus der Minderschätzung künftiger Bedürfnisse ist. Die Gründe dafür liegen in vielen Bereichen:

•    Unsicherheit über die Zukunft
•    Ungewissheit über das Leben
•    Gegenwartsbezogenheit des Menschen
etc.

Bezogen auf die Einkommen der Menschen formuliert das Gesetz Folgendes:

Der gegenwärtige Grenznutzen eines gegenwärtigen Konsumeinkommens ist höher als der grenznutzen eines in ferner Zukunft geplanten Konsumeinkommens.

 
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