Meldepflichtstufe

Meldepflichtstufen (engl.: reportable limit) findet man vorrangig im Bereich des börslichen Waren- und Terminhandels. Darunter sind Grenzen (Limits) offener Positionen gemeint, ab denen ein Marktteilnehmer verpflichtet, an die Börsenaufsichts- und Regulierungsbehörden eine entsprechende Meldung zu machen, wie viele Positionen er am meldepflichtigen Markt hält.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wird diese Stufe überschritten, tritt der Trader in die Meldepflicht. Dabei kann es sich sowohl auf die Kauf- als auch Verkaufsseite beziehen.

In den USA ist beispielsweise die Bundesbehörde Commodity Futures Trading Commission (CFTC) als Aufsichtsbehörde für die Überwachung dieser Meldepflicht zuständig. Sie legen die Höchstgrenzen für bestimmte Futures-Positionen fest. Der betroffene Akteur ist schließlich am Ende eines Börsentages verpflichtet, selbstständig und in angemessener Zeit (in der Regel innerhalb eines Börsentages) Meldung an die Behörde zu machen, wie viel Kontrakte er zum Zeitpunkt der Meldung im Markt hält.

Beispiel:
Meldepflichtstufe = 500 Kontrakte
-> ab 501 Kontrakten hat der Marktteilnehmer Meldung zu erstatten

Auf Verlangen der Aufsichtsbehörde muss zudem der Zweck bzw. das Ziel des Haltens der Position angegeben werden. Die Reportpflicht gilt dabei für sämtliche Akteure, d.h. sowohl für in- als auch für ausländische Marktteilnehmer. Die Auskunft muss unter Anderem die folgenden Punkte enthalten:

•    Art und Zahl der offenen Positionen
•    geplante Käufe oder Verkäufe
•    Absichtserklärung bezüglich beabsichtigter physischer Lieferung der Papiere
•    ausgeübte Optionen
etc.

Die Konten, auf denen offene Positionen, die die Meldepflichtstufe überschreiten, gehalten werden, nennt man im angelsächsischen Jargon auch „special accounts“. Die Kontoinhaber, d.h. die Positionshalter, werden hingegen als "large traders" bezeichnet.

 
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