Meinungskauf

Mit Meinungskauf meint man im Finanzwesen – wie es der Begriff bereits vermuten lässt – den Erwerb von Finanztiteln auf Grund entsprechend vorherrschender Meinungen der Marktteilnehmer, d.h. sie kaufen bestimmte börsennotierte Wert auf Grund subjektiver Ansichten und eigener Prognosen.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein Meinungskauf ist demnach üblicherweise mit einer positiven Erwartung der Kursentwicklung der Wertpapiere verbunden. Da es sich allerdings nur um Prognosen oder Erwartungen handelt, die auf Grund der zahlreichen Einflussfaktoren an einem geregelten Markt und der zukünftigen Marktlage stetigen Änderungen unterliegt, werden Meinungskäufe in die Riege der spekulativen Vorgehensweisen eingeordnet. Daher spricht man im Englischen oftmals auch von speculative buying.

Meinungskäufe basieren in der Regel auf bestimmten Informationen, Sachlagen etc. Die Marktteilnehmer haben aus den Medien oder aus dem Umkreis diverse Details erfahren, die sie zum Erwerb bestimmter Papiere verleiten. Aber auch vergangene Kursentwicklungen und daraus resultierende zukünftige Kursentwicklungen spielen eine große Rolle. Der Käufer erwartet auch in den folgenden Monaten oder Jahren eine entsprechende Entwicklung des vorliegenden Finanztitels und versucht daher, auf den „fahrenden Zug aufzuspringen“.

 
  • WhatsApp