Mediation

Der Begriff „Mediation“ kommt aus dem Lateinischen und kann mit „Vermittlung“ oder auch „Schlichtung“ übersetzt werden. Darunter versteht man im Allgemeinen die Beilegung oder auch Verhinderung von Interessenkonflikten zwischen mindestens zwei Parteien durch entsprechende Maßnahmen, Regeln und Normen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Rahmen einer Mediation findet man die folgenden Teilnehmer:

1. Medianden = Konfliktparteien
2. Mediator = Schlichter, Vermittler


Der Mediator stellt eine unparteiische, neutrale Person dar, die die beiden Parteien bei der Konfliktverhandlung unterstützt und versucht, entsprechende Vereinbarungen herbeizuführen. Dabei müssen die Interessen der Konfliktpartner berücksichtigt und in die Maßnahmen mit eingebunden werden. Wichtig ist, dass der Mediator lediglich als passiver Vermittler und nicht aktiver Konfliktteilnehmer agiert, d.h. er tritt keine konkreten und eigenen Entscheidungen, sondern führt lediglich das Verfahren durch.

Die Mediation definiert demnach also das Verfahren im Rahmen einer Konfliktbeseitigung. Es handelt sich nicht um eine Institution wie eine Schlichtungsstelle oder Ähnliches. Allerdings ist es möglich, dass entsprechende Institutionen die Mediation als Verfahrensweg heranziehen.

Die Mediation ist dabei in verschiedene Phasen von der Auftragsklärung, d.h. dem Abstimmen über das Mediationsverfahren, bis hin zum Abschluss der Mediation gegliedert. Das zentrale Ziel ist dabei stets die Lösung des Konflikts in der Regel mit einer bindenden Vereinbarung beider Parteien. Die Schuldfrage bleibt hier im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren außen vor. Weitere Ziele der Mediation sind:

•    Berücksichtigung der Interessen
•    Minderung von Verfahrenskosten
•    Unbürokratische Konfliktlösung
•    Ausschluss der Öffentlichkeit (Presse)
etc.

 
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