In Deutschland unterscheidet man zusätzlich zwischen der Pkw-Maut und der Lkw-Maut, wobei letztere die bisher einzige Straßennutzungsgebühr ist, die auf deutschen Straßen erhoben wird. Die Straßennutzungsgebühr für Personenkraftwagen wird zwar schon seit Jahren heiß diskutiert, wurde bisher aber stets mit Hinweis auf die bereits bestehenden hohen Belastungen für die Verbraucher abgelehnt. Unter Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) wurde die Einführung einer Pkw-Maut im Jahr 2015 beschlossen. Seitdem ist allerdings unklar, wie diese Maut umgesetzt werden soll.
Lkw-Maut
Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen (Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge, kurz ABMG). Demnach ist die Maut für die Benutzung von Bundesautobahnen mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen zu entrichten, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• ausschließlich für den Güterkraftverkehr
• zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen
Zu den mautpflichtigen Personen zählt jene, die während der mautpflichtigen Nutzung …
… Eigentümer oder Halter des Motorfahrzeugs ist,
… über den Gebrauch des Motorfahrzeugs bestimmt oder
… das Motorfahrzeug führt.
Pkw-Maut
Die Pkw-Maut wurde im Jahr 2015 unter Verkehrsminister Alexander Dobrindt beschlossen und soll in den nächsten Jahren eingeführt werden. Es gibt allerdings erhebliche Zweifel, ob die angedachte Pkw-Maut tatsächlich kommen wird, da es europarechtliche Probleme gibt.
Durch die Erhebung einer Maut sollen vor Allem die folgenden Ziele erreicht werden:
• Finanzierung der Straßeninfrastruktur
• Begleichung der Betriebskosten
• Staureduktion
• Effizientere Straßennutzung
• Umweltentlastung
• Zusätzliche Einnahmen der öffentlichen Hand
etc.