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Maßnahme

Unter einer Maßnahme versteht man grundsätzlich ein zielgerichtetes Handeln in Form einer Tätigkeit oder des Unterlassens. Im Strafgesetzbuch (StGB) wird die Maßnahme als „(…) jede Maßregel der Besserung und Sicherung, der Verfall, die Einziehung und die Unbrauchbarmachung;“ definiert.

Maßnahmen werden sowohl von Personen als auch von ganzen Unternehmen, Organisationen und Verbänden vorgenommen. Üblicherweise liegt eine Situation, ein Tatbestand oder ein Sachverhalt zu Grunde, der ein entsprechendes Handeln fordert.

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