Masseneinkommen
Mit dem Begriff „Masseneinkommen“ bezeichnet man nach der Definition der Deutschen Bundesbank die Summe der Nettolöhne und -gehälter der privaten Haushalte und deren empfangenen monetären Sozialleistungen. Es wird im Statistischen Teil eines jeden Monatsberichts der Zentralbank in der Rubrik „Konjunkturlage in Deutschland“ und der Unterrubrik „Einkommen der privaten Haushalte“ zahlenmäßig erfasst.
Zu den privaten Haushalten zählen dabei auch die privaten Organisationen ohne freien Erwerbszweck. Als empfangene monetäre Sozialleistungen sind die folgenden Leistungen zu beachten:
• Geldleistungen der Sozialversicherungen, Gebietskörperschaften und des Auslands
• Pensionen (netto)
• Sozialleistungen aus privaten Sicherungssystemen
Unberücksichtigt bleiben bzw. abgezogen werden …
… Sozialabgaben auf Sozialleistungen
… verbrauchsnahe Steuern
… staatliche Gebühren
Das Masseneinkommen bildet die Grundlage zur Ermittlung des verfügbaren Einkommens. Dafür werden zum Wert des Masseneinkommens die folgenden Indikatoren hinzugerechnet:
• Betriebsüberschuss
• Selbstständigeneinkommen
• Vermögenseinkommen (netto)
• übrige empfangene laufende Transfers
• Einkommen der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck
Abgezogen werden davon wiederum die folgenden Positionen:
- Steuern (ohne Lohnsteuer und verbrauchsnahe Steuern)
- übriger geleisteter laufender Transfers