Marktmanipulation

Der Begriff „Marktmanipulation“ bezeichnet alle unberechtigten Maßnahmen eines Marktteilnehmers, die darauf abzielen, die Kursentwicklung bestimmter ausgewählter Finanztitel zu beeinflussen. Sie wird auch Kurs- oder Aktienmanipulation genannt. Als rechtliche Grundlage dafür ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) heranzuziehen. Hier wird die Überwachung des Verbots der Marktmanipulation geregelt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach zählen die folgenden Maßnahmen in den Bereich der Marktmanipulation:

•    Veröffentlichung unrichtiger oder irreführender Angaben über Umstände, die Kurs eines Titels beeinflussen können bzw. für dessen Bewertung maßgebend sind

•    Verschweigen von Kursbeeinflussenden Informationen

•    Durchführung von Geschäften oder Kauf- oder Verkaufsorders, die falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- bzw. Marktpreis eines Titels geben oder sogar ein künstliches Preisniveau herbeiführen

•    Kursbeeinflussende Täuschungshandlungen

Die Marktmanipulation bezieht sich nach WpHG auf die folgenden Finanzinstrumente:

•    an einer inländischen Börse zum handel zugelassene Titel
•    in den regulierten Markt oder in den Freiverkehr einbezogene Titel
•    in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Handel am organisierten Markt zugelassene Titel
•    in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel am organisierten Markt zugelassene Titel

Zudem gilt die Regelung für Waren und ausländische Zahlungsmittel wie Auszahlungen, Anweisungen und Schecks.

Als Marktmanipulation gilt es allerdings nicht, wenn die Handlung des Marktteilnehmers mit der allgemeinen Marktpraxis des jeweiligen Marktes vereinbar ist und er legitime Gründe hierfür hat.

 
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