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Marktgeld

Der Begriff „Marktgeld“ wurde früher für mehrere Situationen genutzt, stand aber stets im Zusammenhang mit dem Markt und dem daran gekoppelten Kauf bzw. Verkauf von Waren. Zu den Ereignissen, bei denen der Begriff zur Anwendung kam, gehören unter Anderem die folgenden:

1. Abgabe eines Markthändlers
Verkäufer von Waren mussten früher eine Abgabe in Bargeld an den Marktherren (Landesfürst, König, Stadtverwaltung) entrichten, um das Recht zum Verkauf von Waren auf dem Markt zu erlangen. Die Bemessung erfolgte hierbei in Form von …

… Standgeld je nach Lage auf dem Marktplatz,
… Umsatzbeteiligung oder
… einer pauschal festgesetzten Abgabe (unabhängig von Umsatz und Lage).

Das vereinnahmte marktgeld war in der Regel zweckgebunden und wurde demnach häufig für ordnungs- und feuerpolizeiliche Beaufsichtigung der Märkte und Messen genutzt.

2. Geschenk
Kinder und Dienstboten, die früher auf den Markt geschickt wurden, um waren zu verkaufen, wurde das Marktgeld als eine Art Geschenk mitgegeben.

3. Einkaufsgeld
Als Marktgeld bezeichnet man auch das Geld, das der Hausherr für die nötigen Einkäufe für sein Haus und seine Familie am Markt ausgab.

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.