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Markteintrittskosten

Unter Markteintrittskosten versteht man die anfallenden direkten und indirekten Aufwendungen, wenn ein Unternehmen einen neuen Markt erschließen möchte. Die Kosten entstehen dabei bereits vor dem eigentlichen Markteintritt beim Entscheidungsprozess über die zu erschließenden Märkte.

Entscheidet sich ein Unternehmen beispielsweise auf dem ausländischen Sektor tätig zu werden, müssen vorerst entsprechende Außenhandelsinformationen eingeholt werden, die üblicherweise nicht kostenfrei zu beschaffen sind. Aber auch beim Eintritt in inländische Märkte entstehen entsprechende Informationsbeschaffungskosten.

Zudem sind die Markteintrittskosten von der gewählten Markteintrittsstrategie abhängig. Ist diese mir einem Kapitaltransfer verbunden (z.B. Gründung von Tochtergesellschaften), sind die Aufwendungen wesentlich höher als beispielsweise bei einer Kooperation mit bereits bestehenden Unternehmen.

Die Markteintrittskosten zählen im Allgemeinen auch zu den Marktschranken (Marktbarrieren), da sie auf Grund ihrer Höhe oftmals den Eintritt neuer Unternehmen in die Märkte verhindern.

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