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Management-Vorschriften

Unter Management-Vorschriften versteht man im Allgemeinen die für das Management eines Unternehmens festgelegten Regelungen hinsichtlich ihrer leitenden Tätigkeit. Diverse Gesetze, Richtlinien und Standards sollen dem Leitungsorgan des Unternehmens Wegweisungen geben, wie sie vorzugehen und welche Verantwortungen sie zu übernehmen haben. Bei Kreditinstituten im Speziellen regelt beispielsweise das Kreditwesengesetz (KWG) zahlreiche Pflichten für die Institute, ihre Geschäftsleiter, die Finanzholding-Gesellschaften und die gemischten Unternehmen.

Beispiel:

Anzeigepflichten
Institute sind verpflichtet, bestimmte Maßnahmen und Standpunkte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank unverzüglich oder in regelmäßigen Abständen anzuzeigen. Dazu zählen unter Anderem:

•    Absicht der Bestellung eines Geschäftsleiters
•    Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts
•    Ausscheiden eines Geschäftsleiters
•    Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung
•    Änderung der Rechtsform
•    Verlust in Höhe von 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals
•    Verlegung der Niederlassung oder des Sitzes
•    Errichtung, Verlegung und Schließung einer Zweigstelle in einem Drittstaat
•    Aufnahme und Beendigung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen ohne Errichtung einer Zweigstelle
•    Einstellung des Geschäftsbetriebs;
•    Absicht seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Organe, eine Entscheidung über seine Auflösung herbeizuführen
•    Absinken des Anfangskapitals unter die Mindestanforderungen
•    Wegfall einer geeigneten Versicherung
etc.

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