Beispiel:
Anzeigepflichten
Institute sind verpflichtet, bestimmte Maßnahmen und Standpunkte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank unverzüglich oder in regelmäßigen Abständen anzuzeigen. Dazu zählen unter Anderem:
• Absicht der Bestellung eines Geschäftsleiters
• Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts
• Ausscheiden eines Geschäftsleiters
• Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung
• Änderung der Rechtsform
• Verlust in Höhe von 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals
• Verlegung der Niederlassung oder des Sitzes
• Errichtung, Verlegung und Schließung einer Zweigstelle in einem Drittstaat
• Aufnahme und Beendigung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen ohne Errichtung einer Zweigstelle
• Einstellung des Geschäftsbetriebs;
• Absicht seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Organe, eine Entscheidung über seine Auflösung herbeizuführen
• Absinken des Anfangskapitals unter die Mindestanforderungen
• Wegfall einer geeigneten Versicherung
etc.