Maklercourtage

Die Maklercourtage beschreibt die Gebühr, die ein Makler für seine Arbeit erhält. Bis ins Jahr 2015 wurde diese zumeist vom zukünftigen Mieter bezahlt, seitdem gilt das sogenannte Bestellerprinzip.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Maklercourtage, auch Maklergebühr oder nur Courtage genannt, beträgt meist zwischen einer und drei Monatsmieten oder einem einstelligen Prozentsatz der Kaufsumme einer Immobilie. Bezahlt werden muss diese Gebühr seit Juni 2015 von denjenigem, der den Makler auch engagiert hat (Bestellerprinzip).

 
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