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Lot

Der Begriff „Lot“ steht in der Sprache des Finanzmarktes grundsätzlich für eine vertragliche Vereinbarung jeder Art. Der Ausdruck stammt aus dem Bereich der Warenterminbörse und meint konkret eine juristisch verbindliche Vertragsvereinbarung, die zwischen zwei oder mehreren Partnern getroffen wird. Inhalt der vertraglichen Absprache ist die Erbringung von Leistungen oder deren Unterlassung.

Damit verbunden sind auch genauere Vertragsbedingungen und –Gegenstände – also beispielsweise die Lieferung einer genau bezeichneten Menge (Lot) einer bestimmten Ware wie zum Beispiel Rohöl von vereinbarter Qualität – und das zu ausgemachten Terminen, Lieferorten und Preisen. Für solche Vertragswerke reicht auch die mündliche Vereinbarung, wie das oft an der Börse üblich ist.

Die Bezeichnung „Lot“, früher auch Loth oder Postlot, steht dabei für die Angabe der Menge einer Ware. Sie stammt ursprünglich aus dem Bereich der Gewichtsmaße oder der Gehaltsmaße. So hat Lot in der Metallurgie, eingeteilt in Gran, den Feingehalt von Edelmetallen wie zum Beispiel Silber angegeben.

Andererseits galt Lot auch als Gewichts- oder Masseeinheit. In den Ländern Deutschlands um die Mitte des 19. Jahrhunderts bezeichnete man damit unterschiedliche Gewichte – so zum Beispiel in Preußen 14,606 Gramm, in Hessen 16,67 Gramm oder in Bayern 15,4 Gramm. In zahlreichen Rezepturen zur Backanleitung aus dem norddeutschen Raum wurden die Masseangaben gleichfalls in Lot vorgenommen.

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