Losung

Der Begriff „Losung“ hat in der Finanzsprache grundsätzlich 2 verschiedene Bedeutungen, die im Folgenden beispielhaft aufgezeigt werden:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1. Darunter versteht man die Tageseinnahmen eines Unternehmens als Bargeld aus dem Verkauf und meint damit konkret die Dokumentation der Bareinnahmen, die unter die Aufzeichnungspflicht für Bargeld fällt

2. Andererseits bedeutet Losung gleichfalls eine Abgabe auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens, der in Prozenten gerechnet wurde. In dieser Bedeutung ist der Begriff vor Allem in historischen Dokumenten zu finden.

Für die Finanzbehörde war und ist noch immer die Ermittlung der Losung relevant. Dazu müssen auch heute noch die Tageseinnahmen buchhalterisch dokumentiert werden. Eine einfache Methode ist der Kassensturz. Dabei werden die Einnahmen nicht als Einzelposten erfasst, sondern End- und Anfangsbestand der Kasse werden rückgerechnet. Der dazu notwendige Kassenbericht muss diese Methode zulassen, indem Einnahmen und Entnahmen nachvollziehbar sein müssen. Eine Erleichterung dabei kann sein, dass die Tageslosung aus der Kasse genommen und darin lediglich ein fester Betrag zum Beispiel als Wechselgeld verbleibt. Eine weitere vereinfachte Methode der Losungsermittlung ist die Anfertigung einer Strichliste. Für bestimmte Betriebe gilt eine vereinfachte Ermittlung der Losung, wenn die Einnahmen in einem Wirtschaftsjahr einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Losungsermittlungen werden nicht nur in privatwirtschaftlichen Unternehmen durchgeführt, sondern auch in staatlichen Behörden wie Forstbetrieben.

 
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